Technik: Die Rechtslage
Der Jedermannsfunkbegriff
Unter Jedermannsfunk versteht man Funkanwendungen, die von Jedermann ohne besondere Voraussetzungen benutzt werden dürfen.
Alle diese Funkanwendungen dürfen lediglich mit dafür vorgesehenen, nicht modifizierten Geräten verwendet werden. Modifikationen oder Selbstbauten sind ausgeschlossen!
In Deutschland stehen die folgenden Frequenzbereiche zur Verfügung:
CB-Funk
Gemäß Verfügung 77/2011 der Bundesnetzagentur stehen zur Zeit in Deutschland 80 Kanäle im Frequenzbereich zwischen 26.565MHz und 27.405MHz zur Verfügung-
Auf den Kanälen 1-40 darf mit einer Sendeleistung von 4 Watt ERP in FM, 12 Watt PEP in SSB und 4 Watt ERP AM mit einem Kanalraster von 10kHz gefunkt werden.
Auf den Kanälen 41-80 darf lediglich die Modulationsart FM, ebenfalls mit 4 Watt ERP und 10kHz Kanalabandbreite, benutzt werden. Ebenso gelten hier Betriebseinschränkungen im Grenzbereich zu unseren Nachbarländern, sofern diese auf den entsprechenden Frequenzen nicht auch eine CB-Allgemeinzuteilung haben. Welche Landkreise nicht auf 41-80 funken dürfen, steht in der Anlage zur Allgemeinzuteilung
Ferner reguliert die Allgemeinzuteilung den Betrieb von unbemannten Stationen, welcher nur für eine Zusammenschaltung mit dem Internet genehmigt ist:
Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über unbemannte automatisch betriebene
Stationen ist ausschließlich auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 während der
Zusammenschaltung von CB-Funkanlagen mit dem Internet gestattet.
Ferner wird in den Nebenbestimmungen verfügt, dass zu Beginn der Verbindung die Anschrift des Standorts der unbemannt betriebenen Funkstelle genannt wird, oder alternativ ein von der Bundesnetzagentur vergebenes Rufzeichen.
Diese können zur Zeit kostenfrei über das entsprechende Antragsformular erhalten werden.
PMR 446
Gemäß Verfügung 40/2012 der Bundesnetzagentur stehen zur Zeit in Deutschland 8 Kanäle im Bereich von 446.00625MHz bis 446.09375Mhz mit einer Kanalbandbreite von 6.25 oder 12.5kHz zur Verfügung.
Die erlaubte Sendeleistung beträgt 500mW ERP.
Eine Besonderheit ist, dass nur der Betrieb mit Handfunkgeräten gestattet ist.
Eine Verbindung mit dem Internet oder automatisch betriebene Funkstellen sind, im Gegensatz zur CB-Verfügung, nicht Gegenstand der Regulierung.
Freenet
Gemäß Verfügung 9/2015 der Bundesnetzagentur stehen zur Zeit 6 Kanäle im Bereich 149.025MHz bis 149.1185Mhz mit einer Kanalbandbreite von 12.5kHz und einer Sendeleistung von 500mW ERP zur Verfügung.
Auch hier ist, wie bei PMR 446, nur der Betrieb mit Handfunkgeräten erlaubt.
Eine Verbindung mit dem Internet oder automatisch betriebene Funkstellen sind, im Gegensatz zur CB-Verfügung, nicht Gegenstand der Regulierung.
LPD/SRD
Es gibt noch vereinzelt LPD-Funkgeräte mit 69 Kanälen im Frequenzbereich 433.050MHz bis 434.790MHz mit einer Kanalbandbreite von 12.5KHz mit einer Ausgangsleistung von 10mW.
Die LPD-Zuteilung ist mittlerweile ausgelaufen. Der verwendete Frequenzbereich ist jedoch nun in der Allgemeinzuteilung für sogenannte Short Range Devices aufgegangen, siehe Verfügung 36/2024 der Bundesnetzagentur. LPD-Funkgeräte können also auch weiterhin legal mit den bekannten Parametern verwendet werden.
Auch andere SRD-Bereiche kämen theoretisch in Frage, jedoch sind LPD/SDR für funknetz.nrw durch die geringe Sendeleistung im Vergleich zu den anderen Jedermannsfunkanwendungen nicht interessant.
Unsere Selbstverpflichtung
Funknetz.nrw möchte eine nachhaltige und legale Kommunikationsmöglichkeit für Jedermann bieten.
Hierfür ist es notwendig, dass wir Recht und Ordnung achten und die Allgemeinzuteilungen der Bundesnetzagentur nicht nur achten, sondern wo es uns möglich ist übertreffen.
Deswegen haben wir uns zu folgender Selbstverpflichtung entschlossen:
– jeder Standort sendet alle 10 Minuten eine Kennung aus, in der er seine Zugehörigkeit zur funknetz.nrw und seine Postleitzahl aussendet. Die BNetzA kann uns so im Störungsfall identifizieren und in Kontakt treten, bevor aufwändige Einsätze nötig werden.
– jeder dauerhaft betriebene Standort erhält ein offizielles CB-Rufzeichen für unbemannte Funkstellen und sendet diese auch auf Frequenzen aus, wo dies nicht gefordert wird. Somit stellen wir eine eindeutige Identifizierbarkeit zu jeder Zeit sicher.
– jeder dauerhaft betriebene Standort wird von uns messtechnisch auf Einhaltung der Betriebsparameter überprüft und dokumentiert. Die Dokumentation kann bei berechtigtem Interesse von Jedermann eingesehen werden.
– Wir sind kompetenter Ansprechpartner für Störungen jeder Art, die im Zusammenhang mit unseren Funkanwendungen stehen. Wir versuchen stets eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden und beharren nicht sinnlos auf unserem Recht.